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Registro IVA acquisti: Italiens Einkaufsregister für die IVA

4 Min. Lesezeit

Was das italienische Einkaufsregister nach Art. 25 DPR 633/1972 enthalten muss, was sich 2027 ändert, wer befreit ist und wie dein commercialista es nutzt.

Land
Italien
Dateityp
.csv
In Bonro
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Du hast eine italienische partita IVA, etwa als Freiberufler mit Kunden in Italien oder mit einer Niederlassung dort? Dann arbeitet dein commercialista (der italienische Steuerberater) mit dem Registro IVA acquisti, dem Register deiner Eingangsrechnungen. Daraus ergibt sich die Vorsteuer, die du in der periodischen IVA-Abrechnung abziehst, und damit direkt die Höhe deiner italienischen Zahllast.

Was das Einkaufsregister ist

Art. 25 des italienischen Mehrwertsteuer-Dekrets (DPR 26. Oktober 1972, Nr. 633, "Registrazione degli acquisti") verpflichtet den Steuerpflichtigen, in einem eigenen Register die Rechnungen und Zollbelege (bollette doganali) für Waren und Leistungen einzutragen, die er für sein Unternehmen oder seinen Beruf einkauft oder einführt. Dazu gehören auch Rechnungen im Reverse-Charge-Verfahren nach Art. 17 Abs. 2 (Normattiva, Art. 25, Stand: Oktober 2026).

Die Frist hängt am Vorsteuerabzug: Eine Rechnung muss vor der periodischen Abrechnung (liquidazione periodica) eingetragen sein, in der du die Vorsteuer abziehst, spätestens aber bis zur Abgabefrist der Jahreserklärung für das zweite Jahr nach dem Erhalt der Rechnung. Diese letzte Formulierung gilt seit dem 12. August 2026.

Die Änderung 2027: das Testo unico IVA

Italien hat sein Mehrwertsteuerrecht in einem neuen Gesetzbuch zusammengefasst, dem Testo unico IVA (Legislativdekret vom 19. Januar 2026, Nr. 10). Nach dessen Art. 171 gilt es ab dem 1. Januar 2027. Ab dann ist Art. 25 DPR 633/1972 aufgehoben, und das Einkaufsregister steht in Art. 88 des Testo unico, ebenfalls mit dem Titel "Registrazione degli acquisti" (Normattiva, D.Lgs. 10/2026, Stand: Oktober 2026).

Inhaltlich bleibt es weitgehend gleich: Rechnungen und die Zusammenfassungen der Einfuhrzollanmeldung werden vor der Abrechnung eingetragen, in der der Vorsteuerabzug erfolgt. Spricht dein commercialista von "Art. 88", meint er dasselbe Register. Für dich ändert sich beim Jahreswechsel 2026/2027 vor allem die Rechtsgrundlage, auf die sich Kanzlei und Finanzverwaltung beziehen, nicht die Art, wie du Belege sammelst.

Was ein Eintrag enthält

Der geltende Art. 25 und der neue Art. 88 verlangen dieselben Angaben:

AngabeInhaltHinweis
DatumDatum der Rechnung oder des Zollbelegs
LieferantFirma bzw. NameVor- und Nachname, wenn kein Unternehmen
ImponibileBemessungsgrundlageGetrennt nach Steuersatz
ImpostaSteuerbetragGetrennt nach Steuersatz
Grund der NichtanwendungBegründung und RechtsnormStatt des Steuerbetrags, in den gesetzlichen Fällen

Bei Rechnungen über Umsätze nach Art. 21 Abs. 6 und 6-bis DPR 633/1972 (Art. 72 Abs. 6 und 7 Testo unico) trägst du statt des Steuerbetrags den Grund ein, warum keine IVA anfällt, und gegebenenfalls die Norm.

Wer es führt und wer befreit ist

Die Pflicht trifft den IVA-Steuerpflichtigen: Unternehmen, Freiberufler und Gesellschaften mit partita IVA.

Die wichtigste Ausnahme für Selbstständige ist das regime forfettario (Pauschalregelung). Nach Gesetz 190/2014, comma 59, sind Pauschalbesteuerte von der IVA-Zahlung und allen anderen Pflichten des DPR 633/1972 befreit, außer der Nummerierung und Aufbewahrung von Einkaufsrechnungen und Zollbelegen, der Belegpflicht für Einnahmen und der Aufbewahrung der zugehörigen Dokumente (Gesetz 190/2014). Die Agenzia delle Entrate fasst zusammen: Pauschalbesteuerte erfassen weder ausgestellte Rechnungen noch Einnahmen noch Einkäufe und ziehen keine Vorsteuer ab (Agenzia delle Entrate, Stand: Oktober 2026).

Wie dein commercialista es nutzt

Das Register verbindet deine Eingangsrechnungen mit der IVA-Abrechnung. Dein commercialista kann die Einträge in die Kanzleisoftware importieren, die Aufteilung nach Steuersätzen prüfen und ergänzen, was das Register nicht wissen kann, zum Beispiel nur teilweise abziehbare Kosten. Häufige Probleme: Rechnungen, die erst nach der Abrechnung mit dem Vorsteuerabzug eingetragen werden, Lieferantennamen, die nicht zur Rechnung passen, und eine einzige Zeile für eine Rechnung mit mehreren Steuersätzen.

Für dich heißt das in der Praxis: Gib deinem commercialista jede Eingangsrechnung mit vollständigem Lieferantennamen, bei Rechnungen mit mehreren Steuersätzen die Beträge je Satz, und markiere Rechnungen im Reverse-Charge-Verfahren sowie Einfuhren mit Zollbeleg. Je vollständiger die Daten vor der periodischen Abrechnung vorliegen, desto weniger Rückfragen gibt es, und desto eher landet die Vorsteuer im richtigen Zeitraum.

Wie Bonro das Register erstellt

Bonro exportiert ein IVA-Einkaufsregister als CSV für deinen commercialista: eine semikolongetrennte Datei mit einer Zeile pro Beleg, mit Datum, einer Protokollnummer, die über Exporte hinweg weiterläuft, statt neu zu beginnen, Lieferant, Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Steuerbetrag und Gesamtbetrag. Du kannst jedes Feld vor dem Export prüfen und korrigieren.

Im regime forfettario brauchst du dieses Register in der Regel nicht; die generische CSV und die PDF-Zusammenfassung gibt es in jedem Tarif. Der Registro-IVA-Export gehört zum Pro-Tarif; Details findest du bei den Bonro-Preisen.

Häufige Fragen

Was ist das Registro IVA acquisti?

Das italienische Register, in das Unternehmer und Freiberufler mit partita IVA die Rechnungen und Zollbelege für eingekaufte oder eingeführte Waren und Leistungen eintragen. Bis Ende 2026 ist die Rechtsgrundlage Art. 25 DPR 633/1972.

Was muss ein Eintrag enthalten?

Das Datum der Rechnung oder des Zollbelegs, den Namen bzw. die Firma des Lieferanten sowie Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag, jeweils getrennt nach Steuersatz.

Brauche ich das Register im regime forfettario?

Nein. Nach Gesetz 190/2014 (comma 59) sind Pauschalbesteuerte von den IVA-Pflichten des DPR 633/1972 befreit, auch von der Erfassung der Einkäufe. Einkaufsrechnungen und Zollbelege müssen sie aber weiterhin nummerieren und aufbewahren.

Was ändert sich 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 gilt das neue italienische Mehrwertsteuer-Gesetzbuch (Testo unico IVA, D.Lgs. 10/2026). Art. 25 DPR 633/1972 wird aufgehoben, die Regel steht dann inhaltlich weitgehend gleich in Art. 88 des Testo unico.

Quellen

  1. D.P.R. 26 ottobre 1972, n. 633 – Art. 25 Registrazione degli acquisti (testo vigente al 25/10/2026)normattiva.it
  2. D.Lgs. 19 gennaio 2026, n. 10 – Testo unico delle disposizioni legislative in materia di imposta sul valore aggiunto (artt. 88 e 171)normattiva.it
  3. Agenzia delle Entrate – Regime forfetario: semplificazioni e adempimenti (imprese)agenziaentrate.gov.it
  4. Legge 23 dicembre 2014, n. 190, commi 54-89 (regime forfetario)agenziaentrate.gov.it

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